Das dürfte alle Arbeitgeber sehr interessieren! Sämtliche Arbeitszeit muss erfasst werden. Da gibt es rechtlich gesehen keine Diskussionen mehr. Das hat nicht nur der europäische Gerichtshof schon vor einiger Zeit entschieden, sondern brandaktuell auch das Bundesarbeitsgericht. Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.